Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 935 BGB, § 985 BGB, § 1007 BGB, § 195 BGB, § 242 BGB
Verjährung von Herausgabeansprüchen wegen verfolgungsbedingten Entzugs eines Gemäldes während der NS-Diktarur - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung von Herausgabeansprüchen wegen verfolgungsbedingten Entzugs eines Gemäldes während der NS-Diktarur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Herausgabeansprüchen wegen verfolgungsbedingten Entzug von Kunstwerken während der NS-Diktatur
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.10.2016 - 21 O 251/15
- LG Frankfurt/Main, 02.11.2016 - 21 O 251/15
- OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
- BGH - V ZR 49/18 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 857
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Sie ist dann vorzunehmen, wenn die auszulegende Vorschrift auf einen Teil der vom Wortlaut erfassten Fälle nicht angewandt werden soll, weil Sinn und Zweck der Norm, ihre Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13 - Rn. 22, juris).Richterliche Rechtsfortbildung überschreitet aber die verfassungsrechtlichen Grenzen, wenn sie deutlich erkennbare, möglicherweise sogar ausdrücklich im Wortlaut dokumentierte gesetzliche Entscheidungen abändert oder ohne ausreichende Rückbindung an gesetzliche Aussagen neue Regelungen schafft (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13 - Rn. 23, juris).
- BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10
NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Entgegen der von der Berufung vertretenen Ansicht ist auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2012 (Az.: V ZR 279/10) nicht einschlägig. - BGH, 09.07.1996 - VI ZR 5/95
Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Die von der Berufung angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 10. April 1990 - VI ZR 174/89 und vom 09. Juli 1996 - VI ZR 5/95) betreffen den umgekehrten Fall.
- BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86
Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Dabei kann aber ein bloßes Schweigen des Verpflichteten das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht rechtfertigen (BGH, Urteil vom 01. Oktober 1987 - IX ZR 202/86 - Rn. 16, juris). - BGH, 10.04.1990 - VI ZR 174/89
Verjährung eines deliktischen Anspruchs - Betrügerische Warentermingeschäfte - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Die von der Berufung angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 10. April 1990 - VI ZR 174/89 und vom 09. Juli 1996 - VI ZR 5/95) betreffen den umgekehrten Fall. - BGH, 05.07.2007 - IX ZR 185/06
Fortbestehen eines Mietverhältnisses in der Insolvenz des Vermieters
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Sie ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber nicht alle Konsequenzen der von ihm gewählten Gesetzesfassung bedacht hat und ihre wortgetreue Anwendung das gesetzgeberische Ziel deutlich verfehlen würde (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 2007 - IX ZR 185/06 - Rn. 31, juris). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Demgemäß handelt es sich nicht um eine Auslegung contra legem, durch die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz ein geradezu entgegengesetzter, das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlender oder verfälschender Sinn gegeben würde, und daher auch nicht um einen verfassungsrechtlich unhaltbaren Eingriff in die Kompetenz des Gesetzgebers, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Gesetzgeber auch dann keine einschränkende Formulierung gewählt haben würde, wenn er das Problem erkannt hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 - Rn. 50, juris). - BGH, 19.12.1994 - II ZR 4/94
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Der auf Herausgabe verklagte Besitzer muss dann beweisen, dass der Kläger sein Eigentum an der Sache trotz des dieser infolge des Abhandenkommens anhaftenden Makels - z.B. nach § 937 - verloren hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1994 - II ZR 4/94 - Rn. 16, juris = NJW 1995, 1292, 1293 f.). - LG Bonn, 25.06.2002 - 18 O 184/01
Anforderungen an den Eigentumsnachweis durch einen entfernten Rechtsnachfolger …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Anders wäre die Rechtslage, wenn das Ölgemälde beschlagnahmt worden wäre (sogenannte "Raubkunst"), weil in den Fällen des Besitzverlusts durch Maßnahmen eines Unrechtsregimes ein unfreiwilliger Verlust bejaht wird (…vgl. Staudinger/Wiegand a.a.O. § 935, Rn. 18 - juris; Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss der Verjährung von Herausgabeansprüchen bei abhanden gekommenen Sachen, insbesondere bei in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut - Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz - KRG, BR-Drs. 2/14; LG Bonn, Urteil vom 25. Juni 2002 - 18 O 184/01 - Rn. 40, juris zur Beschlagnahme durch die Gestapo; LG Berlin, JR 1948, 52). - OLG Celle, 17.09.2010 - 4 U 30/08
Land muss Tiepolo herausgeben
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 196/16
Nichts anderes ergibt sich auch aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 17. September 2010, GRUR-RR 11, 24 ff. - Tiepolo-Gemälde). - OLG Hamm, 17.10.1991 - 5 U 117/90